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   VG Freiburg, 08.07.2002 - 4 K 251/02   

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VG Freiburg, 08.07.2002 - 4 K 251/02 (https://dejure.org/2002,11725)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08.07.2002 - 4 K 251/02 (https://dejure.org/2002,11725)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - 4 K 251/02 (https://dejure.org/2002,11725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Apotheke; Notdienstregelung; Sofortvollzug; Begründung; Interessenabwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Neuregelung der Dienstbereitschaft von Apotheken; Anforderungen an die Begründung des besonderen Interesse an der sofortigen Vollziehung; Abwägung zwischen den Arbeitsschutzinteressen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Sofortvollzug des Dienstbereitschaftsplanes für Apotheken aufgehoben

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Sofortvollzug des Dienstbereitschaftsplanes für Apotheken aufgehoben

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 113
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99

    Apothekenöffnungszeiten

    Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2002 - 4 K 251/02
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezwecken die besonderen Regelungen über die Öffnungszeiten von Apotheken vornehmlich, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, und zwar vor allem über die Regelung der ständigen Dienstbereitschaft, nicht über die angeordneten Schließungszeiten; die ständige Dienstbereitschaft der Apotheken könne aber in Regionen mit geringer Apothekendichte zu einer Überforderung des Apothekers und seines pharmazeutischen Personals führen; insoweit dienten die Spezialregelungen für Apotheken ebenso wie das Ladenschutzgesetz auch dem Arbeitszeitschutz (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.01.2002, DVBl 2002, 409).

    Im Übrigen ist die grundsätzliche Pflicht zur Dienstbereitschaft in engem Zusammenhang zur Privilegierung der Apotheken hinsichtlich der Öffnungszeiten und Preisgestaltung zu sehen (vgl. auch BVerfG, Urt. v. 16.01.2002, a.a.O., zum Gesichtspunkt der Kundenorientierung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen durch Wettbewerb mit Verkaufsstellen im Umfeld).

    Ob darüber hinaus auch wirtschaftliche Interessen des Antragstellers berücksichtigungsfähig sein könnten (verneinend VG Freiburg, a.a.O.; offen gelassen von VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.03.2002 - 9 S 47/02 -), etwa auch über den Gesichtspunkt der Wettbewerbsgleichheit hinaus, bedürfte ebenfalls noch näherer Prüfung im Lichte des gesetzlichen Zwecks der Ermessensermächtigung und möglicherweise betroffener Grundrechte (vgl. insoweit auch BVerfG, Urt. v. 16.01.2002, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 1121/90

    Begründung des Sofortvollzugsinteresses - keine Heilung durch Nachschieben von

    Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2002 - 4 K 251/02
    Für eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ist kein Raum, wenn bzw. weil mit dem Wegfall der Anordnung der sofortigen Vollziehung dem Widerspruch des Antragstellers bereits gem. § 80 Abs. 1 VwGO wieder die aufschiebende Wirkung zukommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.07.1990 - 10 S 1121/90 - v. 16.11.1990 - 9 S 2359/90 -, VBlBW 1991, 180, 181; v. 30.04.1996 - 1 S 776/96 -, VBlBW 1996, 297, 298; Eyermann/J. Schmidt, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rd.-Nr. 93 m.w.N.).

    Vielmehr bedarf es grundsätzlich der Darlegung eines besonderen öffentlichen Interesses, das über das allgemeine öffentliche Interesse hinausgeht, welches den Erlass des belastenden Verwaltungsakts als solchen rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.10.1973, BVerfGE 35, 382, 401 f.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.07.1990, a.a.O.).

    Allerdings kann sich die Behörde auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen und darauf Bezug nehmen, wenn die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung ergeben.   Dies wird vor allem bei Maßnahmen eiliger Gefahrenabwehr gelten können; auch in derartigen Fällen muss die Behörde aber eindeutig zum Ausdruck bringen, dass sie in diesen Gründen auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung sieht (VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 17.07.1990, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2002 - 4 K 251/02
    Vielmehr bedarf es grundsätzlich der Darlegung eines besonderen öffentlichen Interesses, das über das allgemeine öffentliche Interesse hinausgeht, welches den Erlass des belastenden Verwaltungsakts als solchen rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.10.1973, BVerfGE 35, 382, 401 f.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.07.1990, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2002 - 4 K 251/02
    Dementsprechend muss aus der Begründung hinreichend nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen, d.h. vor einer Entscheidung über den Rechtsbehelf bzw. vor Eintritt der Bestandskraft bereits jetzt dringlichen, Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt bzw. aus welchen im dringenden öffentlichen Interesse liegenden Gründen sie es für gerechtfertigt und geboten hält, den durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ansonsten eintretenden vorläufigen Rechtsschutz des Betroffenen einstweilen zurückzustellen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.01.2001, NJW 2001, 3427; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.06.2002 - 10 S 985/02 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2002 - 4 K 251/02
    Dementsprechend muss aus der Begründung hinreichend nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen, d.h. vor einer Entscheidung über den Rechtsbehelf bzw. vor Eintritt der Bestandskraft bereits jetzt dringlichen, Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt bzw. aus welchen im dringenden öffentlichen Interesse liegenden Gründen sie es für gerechtfertigt und geboten hält, den durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ansonsten eintretenden vorläufigen Rechtsschutz des Betroffenen einstweilen zurückzustellen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.01.2001, NJW 2001, 3427; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.06.2002 - 10 S 985/02 -).
  • LG Göttingen, 16.09.2002 - 9 S 47/02

    Betrieb einer Schrankenanlage; Fahrzeugverkehr; Fehlfunktion; Funktionsfähigkeit;

    Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2002 - 4 K 251/02
    Ob darüber hinaus auch wirtschaftliche Interessen des Antragstellers berücksichtigungsfähig sein könnten (verneinend VG Freiburg, a.a.O.; offen gelassen von VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.03.2002 - 9 S 47/02 -), etwa auch über den Gesichtspunkt der Wettbewerbsgleichheit hinaus, bedürfte ebenfalls noch näherer Prüfung im Lichte des gesetzlichen Zwecks der Ermessensermächtigung und möglicherweise betroffener Grundrechte (vgl. insoweit auch BVerfG, Urt. v. 16.01.2002, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1996 - 1 S 776/96

    Aufhebung einer Sofortvollzugsanordnung wegen Begründungsmangels ohne weitere

    Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2002 - 4 K 251/02
    Für eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ist kein Raum, wenn bzw. weil mit dem Wegfall der Anordnung der sofortigen Vollziehung dem Widerspruch des Antragstellers bereits gem. § 80 Abs. 1 VwGO wieder die aufschiebende Wirkung zukommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.07.1990 - 10 S 1121/90 - v. 16.11.1990 - 9 S 2359/90 -, VBlBW 1991, 180, 181; v. 30.04.1996 - 1 S 776/96 -, VBlBW 1996, 297, 298; Eyermann/J. Schmidt, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rd.-Nr. 93 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.12.1985 - 22 B 81 A.117
    Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2002 - 4 K 251/02
    Die nach § 4 Abs. 2 LadSchlG erlassene Bereitschaftsdienstanordnung ist nach herrschender Ansicht ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung in der Gestalt einer Allgemeinverfügung (vgl. BVerwG, Urt. v .16.02.1989, NJW 1990, 787; v. 14.12.1989, Buchholz 418.21 ApBO Nr. 11; Bay. VGH, Urt. v. 27.12.1985, NJW 1986, 1564).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1990 - 9 S 2359/90

    Vollziehungsanordnung: Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde

    Auszug aus VG Freiburg, 08.07.2002 - 4 K 251/02
    Für eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ist kein Raum, wenn bzw. weil mit dem Wegfall der Anordnung der sofortigen Vollziehung dem Widerspruch des Antragstellers bereits gem. § 80 Abs. 1 VwGO wieder die aufschiebende Wirkung zukommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.07.1990 - 10 S 1121/90 - v. 16.11.1990 - 9 S 2359/90 -, VBlBW 1991, 180, 181; v. 30.04.1996 - 1 S 776/96 -, VBlBW 1996, 297, 298; Eyermann/J. Schmidt, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rd.-Nr. 93 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 1 EO 1108/10

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Begründung der

    Ebenso wenig genügt die bloße Wiederholung des Gesetzestextes (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 07.12.1998 - 1 M 4958/98 - VG Kassel, Beschluss vom 11.11.2003 - 2 G 2328/03 -) oder die Berufung auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts oder auf die generell für dessen Erlass gegebene Begründung (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 08.07.2002 - 4 K 251/02 - VG Lüneburg, Beschluss vom 01.10.2004 - 1 B 69/04 -).
  • VG Freiburg, 09.01.2006 - 4 K 2231/05

    Polizeiliche Beschlagnahme rechtswidrig genutzter Wohnwagen; "Wagenburg"

    Ob diese Erwägungen der Behörde inhaltlich zutreffen und die Anordnung der sofortigen Vollziehung tragen, ist für die Einhaltung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht von entscheidender Bedeutung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2004, VBlBW 2005, 279, v. 09.08.1994, NVwZ-RR 1995, 174, und v. 19.07.1991, NJW 1991, 2366; OVG Berlin, Beschl. v. 15.07.2002, GewArch 2003, 295; Beschl. der Kammer v. 12.10.2005 - A 4 K 1553/05 - m.w.N.; Eyermann/Schmidt, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 80 RdNr. 43), solange sich die Begründung, was hier nicht der Fall ist, nicht in pauschalen, nichtssagenden formelhaften Wendungen erschöpft (vgl. hierzu Beschl. der Kammer v. 08.07.2002, NVwZ-RR 2003, 113).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 M 564/19

    Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit auf Grund älterer Verwendungsabfrage

    Ebenso wenig genügt die bloße Wiederholung des Gesetzestextes (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 07.12.1998 - 1 M 4958/98 - VG Kassel, Beschluss vom 11.11.2003 - 2 G 2328/03 -) oder die Berufung auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts oder auf die generell für dessen Erlass gegebene Begründung (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 08.07.2002 - 4 K 251/02 - VG Lüneburg, Beschluss vom 01.10.2004 - 1 B 69/04 -).
  • VG Gera, 10.12.2020 - 2 E 1785/20

    Untersagung des Einsatzes einer Lehrkraft; mangelnde fachliche Qualifikation -

    Ebenso wenig genügt die bloße Wiederholung des Gesetzestextes (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 07.12.1998 - 1 M 4958/98 - VG Kassel, Beschluss vom 11.11.2003 - 2 G 2328/03 -) oder die Berufung auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts oder auf die generell für dessen Erlass gegebene Begründung (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 08.07.2002 - 4 K 251/02 - VG Lüneburg, Beschluss vom 01.10.2004 - 1 B 69/04 -).
  • VG Freiburg, 09.01.2006 - 4 K 2232/05

    Anforderungen an die Begründung des besonderen Vollzugsinteresses; Anordnung der

    Ob diese Erwägungen der Behörde inhaltlich zutreffen und die Anordnung der sofortigen Vollziehung tragen, ist für die Einhaltung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht von entscheidender Bedeutung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2004, VBlBW 2005, 279, v. 09.08.1994, NVwZ-RR 1995, 174, und v. 19.07.1991, NJW 1991, 2366; OVG Berlin, Beschl. v. 15.07.2002, GewArch 2003, 295; Beschl. der Kammer v. 12.10.2005 -A4 K 1553/05- m.w.N.; Eyermann/Schmidt, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 80 RdNr. 43), solange sich die Begründung, was hier nicht der Fall ist, nicht in pauschalen, nichtssagenden formelhaften Wendungen erschöpft (vgl. hierzu Beschl. der Kammer v. 08.07.2002, NVwZ-RR 2003, 113).
  • VG Freiburg, 19.11.2002 - 4 K 1668/02

    Angemessenheit der Kosten in einem Pflegeheim

    Die Begründung der sofortigen Vollziehung genügt auch inhaltlich den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO, indem sie die (überzeugenden) Gründe nennt, die aus Sicht der Verwaltung für das besondere Interesse an der Anordnung der sofortigen Vollziehung sprechen (vgl. hierzu Beschl. der Kammer v. 08.07.2002 - 4 K 251/02 - Eyermann/J. Schmidt, a.a.O., § 80 RdNr. 43; Kopp/Schenke, a.a.O., § 80 RdNrn. 84 ff.).
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